Simplex Fassadenreinigung - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simplex GmbH für Dienstleistungen in der Fassadenreinigung (DE)

1. ALLGEMEINES

1.1. Alle Leistungen im Rahmen des Fassadenreinigungsservices „Simplex“ der Simplex GmbH mit Sitz in Deutschland, Boschstraße 16, 89079 Ulm-Donautal (im Folgenden „Simplex“) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1.2. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Simplex im Bereich der Fassadenreinigung (vgl. 1.5) unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.).

1.3. Anders lautende Geschäftsbedingungen jeglicher Art, auch solche vom Auftraggeber, sind nur dann wirksam, wenn Simplex ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4. „Auftraggeber“ gemäß dieser AGB meint gleichermaßen natürliche Personen ohne gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit (Verbraucher) und natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit gewerblichem, selbständigem oder freiberuflichem Zweck (Unternehmer). Besteht der Auftraggeber aus mehr als einer Person oder einer Organisation, ist jede Einzelperson zur Erfüllung des Vertrags in vollem Ausmaß verpflichtet und haftbar.

1.5. „Fassadenreinigung“ meint allumfassend alle Teilbereiche der Dienstleistung in der Fassadenreinigung, insbesondere die Reinigung einer Musterfläche (auch Probefläche, Testfläche), die Vorbehandlung, das Abspülen, das Auftragen eines Algenschutzmittels und die Abwasserentsorgung.

1.6. Bei allen von Simplex und Mitarbeitern von Simplex genannten Zeiträumen und Lieferterminen (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.) handelt es sich um unverbindliche Angaben für den Regelfall. Durch von Simplex nicht beeinflussbare oder nicht verschuldete Umstände (technische Probleme, Lieferverzug Dritter, höhere Gewalt etc.) kann es zu Abweichungen kommen, was jedoch keinen Rechtsanspruch für den Auftraggeber darstellt.

2. ANWENDBARKEIT

Diese AGB richten sich an Auftraggeber aus Deutschland und sind daher ausschließlich für die genannten Rechtsräume bestimmt. Eine Anwendbarkeit für andere Länder wird ausgeschlossen.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

Simplex erbringt Dienstleistungen im Bereich Fassadenreinigung. Die Leistungserbringung alleine ist Gegenstand des Vertrags. Simplex schuldet nicht die Herstellung einer optisch reinen Oberfläche und/ oder einer optisch einheitlichen Oberfläche über die gesamte Fassade. Simplex schuldet auch nicht die Herstellung des Aussehens exakt wie auf der Musterfläche, insbesondere nicht über die gesamte Fassade.

4. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

4.1. Vor Auftragserteilung wird auf Anfrage des Auftraggebers eine kostenlose Musterfläche auf der entsprechenden Fassade gereinigt, welche als Richtwert für das zu erwartende Ergebnis der Fassadenreinigung durch Simplex dient (vgl. 7.1). Mit der Anfrage zur Erstellung einer Musterfläche berechtigt der Auftraggeber Simplex zur Reinigung der Musterfläche, auch wenn in weiterer Folge keine Auftragserteilung erfolgt.

4.2. Nach Reinigung der Musterfläche (vgl. 4.1) erfolgt im Regelfall die Angebotserlegung durch Simplex. Der Dienstleistungsvertrag zur Fassadenreinigung kommt mit dem Akzeptieren des Angebots (online, telefonisch, per Fax, E-Mail, vor Ort etc.) durch den Auftraggeber rechtskräftig zustande. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung durch Simplex.

4.3. Nachstehend erhalten Sie die innerhalb der Eropäischen Union gesetzlich erforderliche Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts. Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Geschäfte mit Leistungsort innerhalb der EU zwischen Simplex und Verbrauchern gilt, nicht jedoch für Geschäfte zwischen Simplex und Unternehmern.

Gesetzliches Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Achtung: Ausschließlich gültig für Leistungen an Verbraucher innerhalb der EU!
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Simplex GmbH
Boschstraße 16
DE-89079 Ulm-Donautal Deutschland
Tel. : +49 731 93129369
E-Mail: office@simplex-fassadenreinigung.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte oder auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte Musterformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die Kosten der Rücksendung aller originalen Datenträger und der gesamten zugehörigen Hardware und sonstigem Zubehör von Simplex zu Ihnen und die Kosten der Rücksendung von erhaltenen Waren von Ihnen zu Simplex. Eine Wertminderung der erhaltenen Waren durch nicht sachgemäßen Umgang und über die vorgesehene Verwendung hinaus ist durch Sie zu ersetzen.

Ende der Widerrufsbelehrung

4.4. Wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde,
(a) entfällt das Widerrufsrecht zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung,
(b) ist bei unvollständiger Erfüllung der Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt für die erfolgte Dienstleistung zu bezahlen.

4.5. Ist Pkt. 4.4. Abs. (b) zutreffend und handelt es sich bei der Dienstleistung um einen Auftrag zur Fassadenreinigung, so erhält der Verbraucher als anteiliges Entgelt 55 Prozent der geleisteten Fassadenreinigungskosten laut Rechnung zurück, welche dem Verbraucher auf sein Konto gutgeschrieben werden.

5. VORAUSSETZUNGEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

5.1. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist, am entsprechenden Gebäude eine Fassadenreinigung durchführen zu lassen. Es bedarf keiner weiteren Überprüfung der Rechtslage durch Simplex. Simplex tritt alle damit verbundenen Haftungen und Risiken an den Auftraggeber ab.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Dienstleistung benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und rechtzeitig an Simplex zu übermitteln. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so hat Simplex jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5.3. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, Wasser und Strom lt. Pkt. 7.3 in den zur Reinigung erforderlichen Mengen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zu reinigenden Bereich frei zu machen und/ oder frei zu halten und für die Dauer der Reinigung alle beweglichen Gegenstände (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.) vom zu reinigenden Bereich zu entfernen.

5.5. Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) zu unterfertigen. (Vgl. 7.7)

6. HAFTUNG

6.1. Simplex haftet gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung ihrer eigenen Vertragspflichten aus diesen AGB nur für von Simplex durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

6.2. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden und Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden) haftet Simplex somit nicht. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn oder Schäden durch Ausfall oder Inaktivität eines Unternehmens oder Teilen davon.

6.3. Für Schäden an der Fassade des Auftraggebers oder zugehörigen Elementen (wie z.B. Fenstern und Türen, Fensterbrettern, Fenstergläsern, Regenrinnen, Dächern, Verkabelungen etc.) und/ oder sonstigen befestigten Gegenständen an der Fassade, welche bereits vor Beginn der Fassadenreinigung bestehen, kann Simplex nicht belangt werden.

6.4. Simplex geht bei der Leistungserfüllung mit höchster Sorgfalt vor. Für dabei entstehende Schäden jeglicher Art, insbesondere für Schäden an der Fassade, den Türen, den Fenstern oder die weitere Funktionsfähigkeit dieser Elemente beeinflussende Schäden oder für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind, kann Simplex nicht haftbar gemacht werden. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden.

6.5. Simplex haftet auch nicht für das Erlöschen jeglicher Gewährleistungen oder Garantien der Fassade oder zugehöriger Elemente (wie z.B. Fenster und Türen, Fensterbretter, Fenstergläser, Regenrinnen, Dächer, Verkabelungen etc.), die durch die Fassadenreinigung entstehen können.

6.6. Aufgrund des technischen Fortschritts oder anderer Gründe kann es in Bezug auf Angaben auf unseren Websites oder von Mitarbeitern von Simplex zu Abweichungen in der Ausführung oder im Ablauf des Auftrags kommen. Dies ändert jedoch nichts am Umfang und der Qualität der Auftragsleistung, die erbracht wird. Für den Auftraggeber sind daher diesbezüglich keine Rechte ableitbar.

7. VERTRAGSERFÜLLUNG, VERHINDERUNG, VERZÖGERUNG

7.1. Die beauftragten Leistungen werden von Simplex nach aktuellem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung auf der entsprechenden Fassade des Auftraggebers durch Simplex erstellt worden ist. (Vgl. 4.1)

7.2. Der Leistungsinhalt ist die Fassadenreinigung lt. Auftrag und nicht die Herstellung einer optisch einheitlich reinen Oberfläche.

7.3. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230 Volt Steckdose Standard) ist von Auftraggeberseite kostenfrei bereitzustellen. (Vgl. 5.3)

7.4. Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird Simplex eine Pauschalsumme von 40 Prozent der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnen.

7.5. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder kann trotz mehrmaliger, nachweislicher Kontaktaufnahme durch Simplex kein für beide Parteien passender Ausführungstermin innerhalb von 60 Kalendertagen ab Auftragserteilung vereinbart werden, hat Simplex nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf volle Entgeltzahlung.

7.6. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegt, steht es Simplex frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

7.7. Wird die Unterzeichnung der Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) vom Auftraggeber trotz nachweislicher Aufforderung durch Simplex verweigert, gelten die Arbeiten spätestens 5 Kalendertage nach Auftragserfüllung als mängelfrei abgenommen. (Vgl. 5.5)

7.8. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Vertragsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Vertragserfüllung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistung.

8. DATENSCHUTZ, DATENLÖSCHUNG

8.1. Alle Daten und Informationen, die der Auftraggeber im Zuge der Auftragsabwicklung mündlich, schriftlich oder digital an Simplex übermittelt, werden von Simplex und allen Mitarbeitern von Simplex absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind Daten und Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften herausgegeben werden müssen.

8.2. Personenbezogene Daten (Kontaktdaten) werden weder verkauft noch mit Dritten außerhalb von Simplex geteilt. Ausgenommen davon sind Dienstleister, die im Auftrag von Simplex Anfragen oder Bestellungen des Auftraggebers abwickeln.

8.3. Zu Schulungs- und Servicezwecken werden Telefongespräche mit Mitarbeitern von Simplex im Regelfall aufgezeichnet. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, so kann er dies jeweils zu Beginn des Gesprächs mitteilen.

8.4. Simplex hWiderrufsfolgenat jederzeit vor und nach Auftragserteilung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber das Recht, Fotos oder Videos der Fassade und des betroffenen Gebäudes anzufertigen und diese zeitlich unbegrenzt auf seinen Websites und in allen anderen Medien (on- und offline), ggf. auch unter Nennung des vollen oder gekürzten Namens des Auftraggebers und des Auftragsortes, als Referenz zu veröffentlichen.

8.5. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (vgl. 1.4) so wird Simplex das Firmenlogo des Auftraggebers womöglich als Referenz auf seinen Websites verwenden. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, so reicht eine formlose Kontaktaufnahme (online, telefonisch, per Fax, E-Mail etc.) aus, und Simplex wird das Referenzlogo nicht verwenden oder ehestmöglich von seinen Websites entfernen.

8.6. Simplex ergreift alle zumutbaren Maßnahmen (technische und organisatorische), sodass kein unbefugter Zutritt zu Daten und Informationen jeglicher Art erhält. Simplex ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Art und Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen.

8.7. Bei Simplex haben sich alle Mitarbeiter vertraglich zur Einhaltung von strengen Datenschutzrichtlinien verpflichtet.

8.8. Kunden und Interessenten haben jederzeit das Recht, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerruf, Datenübertragbarkeit oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieser Service ist kostenlos. Um die Bearbeitung zu starten, benötigt Simplex eine Ausweiskopie zur Identifikation. Simplex erlaubt sich, bei exzessiver oder unbegründeter Anfrage, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: office@simplex-fassadenreinigung.de.

9. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Es gilt der Preis des akzeptierten Angebots.

9.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ab Erhalt ohne Abzug binnen 10 Kalendertagen fällig. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, so hat Simplex das Recht, Verzugszinsen lt. Gesetz geltend zu machen. Simplex behält sich bei Zahlungsverzug außerdem das Recht vor, die Abwicklung des Vertrags bis zur vollständigen Bezahlung zu pausieren. Des Weiteren kann Simplex nach angemessener, erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und kann die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung stellen.

9.3. Simplex akzeptiert als Zahlungsmethode aktuell lediglich SEPA- Überweisungen an das auf der Rechnung angegebene Konto. Sollte der Auftraggeber die Zahlung auf anderem Wege leisten, so behält sich Simplex die Verrechnung einer angemessenen Gebühr vor.

9.4. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtsumme zu leisten, ausgenommen es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

9.5. Treten während der Vertragserfüllung unvorhergesehene Umstände oder Komplikationen auf, die es Simplex unmöglich machen, den Auftrag zum vereinbarten Preis abzuwickeln, hat Simplex das Recht, einen angemessenen Aufschlag zu verrechnen. Der Auftraggeber kann diesem Aufschlag zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat Simplex das Recht, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen.

9.6. Sofern keine anderslautenden Angaben vorhanden sind, verstehen sich alle angegebenen Preise in der Schweiz und Liechtenstein in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Und in Deutschland und Österreich in Euro (€) ebenfalls inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.7. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Simplex.

10. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE

10.1. Für Geschäfte zwischen Simplex und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, welche ab Übergabe/ Ablieferung der Ware zustande kommt. Bei Geschäften zwischen Simplex und Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Kalendertage. (Vgl. 1.4) Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Simplex wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen.

10.2. Simplex bietet eine Bestpreis Garantie für die Dienstleistung der Fassadenreinigung lt.1.5. Kann der Auftraggeber ein in den angebotenen Leistungen gleichwertiges Offert eines anderen professionellen Fassadenreinigungsunternehmens im Land, wo die Reinigung beauftragt wird, mit einem günstigeren Preis vorweisen, so wird Simplex seinen Preis entsprechend anpassen. Das Erstelldatum des Offerts des Fassadenreinigungsunternehmens darf dabei maximal 14 Kalendertage (+/-) vom Angebotsdatum von Simplex abweichen. Die Einschätzung der Gleichwertigkeit der Angebote und der Professionalität des Fassadenreinigungsunternehmens obliegt Simplex.

10.3. Wird die Fassade innerhalb der Gewährleistungsfrist oder des Garantieanspruchs (vgl. 10.4) durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. anderes Fassadenreinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt, erlischt die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie von Simplex ab diesem Zeitpunkt.

10.4. Simplex garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade sofern der Auftrag mit dem Produkt „Simplex Fassadenwäsche Komplett“ durchgeführt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: falsches Lüftverhalten; Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.); baulichen Mängeln (z. B. zu kurze Fensterbänke und/ oder Tropfkanten). Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb des Garantieanspruchs hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Simplex wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen.

11. RÜCKTRITT

Simplex hat das Recht, von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts abgeschlossene Teilleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern diese für den Auftraggeber verwertbar sind. Alle anderen erbrachten Zahlungen werden dem Auftraggeber vollständig erstattet.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig werden oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, wie sie dem erstrebten Zweck am nächsten kommen.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit Simplex gilt das liechtensteinische Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist Vaduz ausschließlicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit allen Verfahren und Streitigkeiten.

Version 04-20 vom 19.06.2020

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